Emons-News2011: Elektronische Vorabanmeldung für Import- und Export-Sendungen wird zur Pflicht20.12.2010 – Seit dem 1.7.2010 können Vorabanmeldungen im Rahmen des ICS/ECS (Import Control System/Export Control System) bei der EU-Einfuhr und -Ausfuhr elektronisch abgegeben werden. Ab dem 1.1.2011 sind elektronische Vorabanmeldungen für Importe und Exporte verbindlich abzugeben, wobei die neue Regelung besonders Importe in das EU-Zollgebiet betrifft. Ziel der Vorabanmeldung ist zum einen die Gewährleistung einer Risikoanalyse vor dem Grenzübertritt in die bzw. aus der EU, zum anderen die Sicherung der internationalen Lieferkette. In der Regel übernimmt der „Beförderer“, der die Waren in die bzw. aus der EU verbringt, die Anmeldung. Als „Beförderer“ gelten nach allgemeiner Auffassung Reeder, Flug- und Bahngesellschaften wie auch andere Carrier, während der Spediteur nicht dazu zählt. Ausgenommen von der Plicht zur elektronischen Voranmeldung ist:
Was ändert sich bei Importen in das EU-Zollgebiet? Nach den ab 2011 gültigen Regelungen müssen „Beförderer“ innerhalb von verbindlichen Fristen unabhängig von der Endbestimmung für alle Importe in das EU-Zollgebiet eine elektronische Vorabanmeldung („Eingangs-SumA“) bei der ersten EU-Eingangszollstelle abgeben. Die daran anschließende summarische Anmeldung („SumA“) bezieht sich dabei mit einer Referenznummer auf die jeweilige „Eingangs-SumA“. Übersicht der Fristen für elektronische Vorabanmeldungen
Ändert sich etwas beim Export? Die zusätzlichen Daten für die Vorabanmeldung sind bereits seit Juli 2009 in der ATLAS-AES-Ausfuhranmeldung enthalten, daher gibt es hier keine Änderungen. Allerdings müssen die Fristen eingehalten werden, wobei es keine Fristen für die Schweiz und Norwegen gibt. Nach den Angaben des Bundesfinanzministeriums sind folgende praktischen Anwendungen bei der Ausfuhr vorstellbar:
Eventuell anfallende Kosten für die Durchführung einer zollamtlichen Beschau sowie die Anmeldegebühren der Carrier werden in der Regel vom Kunden getragen. Es wird empfohlen, dass ausländische Lieferanten über diese Regelung informiert werden, um die erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig den Beförderern zur Verfügung stellen zu können. Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Emons‘ Zoll- und Compliance-Beauftragter Herr Michael Fischer unter der E-Mailadresse gerne zur Verfügung. Relevante Themen-Links zu Einzelbeiträgen auf zoll.de:
Über die Emons SpeditionSeit der Firmengründung im Jahre 1928 steht der Name Emons für zuverlässige und flexible Transport- und Logistikdienstleistungen. Als mittelständisches und konzernunabhängiges Familienunternehmen mit mehr als 60 Standorten in Deutschland, Bulgarien, Italien, Litauen, Polen, Rumänien, Russland, der Schweiz, Tschechien, der Ukraine und Weißrussland gehört die Emons Spedition zu den etablierten Unternehmen der Branche.PressekontaktAli Aktug- Marketing & PR - Emons Spedition GmbH Poll-Vingster Straße 107a 51105 Köln Deutschland E-Mail ali.aktug@emons.de |
||||||||||
Transport & LogistikLänderseiten |
Service & Co.Über unsNewstickerBookmarks |
|||||||||
© 2012 Emons Spedition - Transport & Logistik, 17.05.2012
|
||||||||||