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Köln, 04.07.2022EU-Mobility-Package sorgt für Verknappung der Kapazitäten

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EU-Mobility-Package

Emons begrüßt und unterstützt grundsätzlich alle Bestimmungen des Gesetzgebers, welche die Verbesserung von Wettbewerbs- und Arbeitsbedingungen verfolgen. Optimale Arbeitsbedingungen und das Wohl des Fahrpersonals stellen für Emons einen entscheidenden Erfolgsfaktor dar und stehen im Fokus des unternehmerischen Handelns. Die Flotte der Emons Transporte GmbH besteht rein aus in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen.
 

Im Folgenden informieren wir Sie über die wichtigsten Eckpunkte des EU-Mobility-Packages:
 

EU-Mobility-Package I: Bereits seit Juli 2020 darf die reguläre Wochenruhezeit nicht mehr im Fahrzeug verbracht werden.
 

Neu ab Februar 2022 EU-Mobility Package II

  • Die Rückkehrpflicht zum Firmensitz alle 4 Wochen mit mindestens 45 Stunden ununterbrochenem Aufenthalt soll die Arbeitsbedingungen des Fahrpersonals verbessern.
  • Rückkehrpflicht der Fahrzeuge mindestens alle 8 Wochen zum Firmensitz, an dem das Fahrzeug angemeldet ist.
  • Kapazitäten verringern sich durch die 4-tägige Abkühlphase nach erfolgten Kabotage im Mitgliedstaat
  • Alle grenzüberschreitenden Beförderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 2,5 t zulässige Gesamtmasse (zuvor 3,5 t) werden genehmigungspflichtig.
  • Dokumentation des Grenzübertritts an der ersten Haltemöglichkeit
  • Erhöhter Aufwand durch neue Berichtspflichten