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Köln, 05.02.2021Vereinigtes Königreich Großbritannien & Nordirland

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Aktuelles zu Transporten nach/von dem Vereinigten Königreich Großbritannien & Nordirland

Ab dem 1. Januar gehört das Vereinigte Königsreich nicht mehr der EU-Zollunion an. Trotz des Brexit-Deals müssen daher zahlreiche Zollformalitäten auf beiden Seiten erfüllt werden. Bis sich das eingespielt hat, ist mit längeren Laufzeiten zu rechnen. Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte zum Versand Ihrer Sendungen von und nach Großbritannien zusammengestellt. 

Leider müssen wir derzeit Sendungen an Privatempfänger aussetzen, da die GBPR-Verzollung in GB momentan ausgeschlossen ist. Um eine Überlastung des Lagers in England zu vermeiden, ist es notwendig, dass die Waren am Lager der Versender verbleiben.


Ihre Checkliste - Export

  • Keine Privatempfänger, da Verzollung über GBPR-Verfahren ausgeschlossen 

  • Ausfuhranmeldung (ABD, EX1, AE, MRN) ab 0,01 € Warenwert

  • Handelsrechnung 3-fach

  • Wer übernimmt die Importverzollung?
    Der Zollagent des Empfängers oder der Emons Partner

  • Übernimmt der Empfänger anfallende Kosten?
    EUSt 20 % in UK und eventuell anfallende Einfuhrzoll-/Verzollungskosten

  • EORI-Nummer des Empfängers

  • Ansprechpartner beim Empfänger mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse

  • Zustellung nur nach Avis. Keine Termine

  • Seit dem Brexit müssen Paletten der Norm ISPM 15 entsprechen

Ihre Checkliste – Import

  • Vor Versand: Handelsrechnung des Verkäufers.
     

Anforderung an Ihre Rechnung

  • Adresse und EORI-Nummer des Exporteurs
  • Adresse und EORI-Nummer des Importeurs
  • Kontaktdaten, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Kontaktname des Importeurs
  • Lieferadresse, falls abweichend von der Adresse des Importeurs
  • Incoterms
  • Rechnungsnummer
  • Warenbeschreibung für jede einzelne Position
  • Anzahl der Teile für jede Rechnungsposition und summiert
  • Nettogewicht für jede Rechnungsposition und summiert
  • Gesamtbruttogewicht
  • Karton-/Palettenabmessungen (sofern keine zusätzliche Packliste mitgeliefert wird
  • Warencode/HS-Code für jede Rechnungsposition
  • Rechnungswährung

Bei Fragen zu den Änderungen durch den Brexit wenden Sie sich bitte an Ihre Niederlassung vor Ort. Oder buchen Sie alternativ ein Seminar bei uns. Bei Interesse klicken Sie bitte auf den Link.


Präferenznachweis

  • Bis 6.000 € genügt eine „Erklärung zum Ursprung“ (EzU) des Ausführers (für Einzel- oder für Mehrfachsendungen identischer Waren für max. 12 Monate)
  • Über 6.000 € ist eine Erklärung zum Ursprung des REX (Registered Exporter) unter Angaben der REX-Nummer notwendig. Gerne unterstützen wir Sie bei der Registrierung zum REX.