Ab dem 01.01.2023 treten neue Gefahrgutvorschriften für die Verkehrsträger
in Kraft.
Der IMDG-Code für den Seeverkehr (41-22) darf ab dem 01.01.2023 angewendet werden, tritt aber erst ab dem 01.01.2024 in Kraft.
Für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Binnenschiff gibt es eine 6-monatige Übergangszeit. Bis zum 30.06.2023 können die bisher gültigen Vorschriften (ADR 2021 / RID 2021 / ADN 2021) weiterhin angewendet werden.
Die Emons Spedition GmbH wird Mitte Juni 2023 auf das neue Recht umstellen. Bis dahin wird das seit dem 01.01.2021 geltende Recht weiterhin angewendet.