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Köln, 12.12.2019Lithium-Batterien dürfen nur noch bei vorliegender Prüfzusammenfassung transportiert werden

Prüfzusammenfassung Lithium-Batterien ab 1. Januar 2020

Ab Jahresbeginn benötigen wir die Prüfzusammenfassung für Sendungen mit Lithium Batterien


Als Hersteller oder Vertreiber von Sendungen, die Lithiumzellen und -batterien enthalten, sind Sie sicher bereits informiert, dass Sie ab dem 1. Januar 2020 verpflichtet sind, uns eine Prüfzusammenfassung zur Verfügung zu stellen. Wir werden diese Sendungen nur noch befördern, wenn uns von Ihnen die Prüfzusammenfassung vorliegt. Den rechtlichen Hintergrund können Sie hier downloaden. Unten in der PDF-Datei finden Sie auch einen Link zu einer Prüfzusammenfassung.


Der Einfachheit halber senden Sie uns die Prüfzusammenfassung bei Sendungsübergabe vorab mit einer eindeutigen Referenznummer per E-Mail zu. Die E-Mail-Adresse stimmen Sie bitte mit Ihrer zuständigen Niederlassung ab.